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Lerntherapie

Mehr Spaß beim
Lernen

Wir arbeiten mit Schülern der Vor- und Grundschule, sowie mit Schülern der Sekundarstufe I und II und Schülern der Berufsschulen.
Mehr Erfahren

Was ist eine
Lerntherapie?

Integrative Lerntherapie ist eine spezielle pädagogisch-psychologische Förderung für Menschen mit Lern- und Leistungsstörungen.

Bei den Therapieeinheiten und der Förderung integriere ich Elemente aus der Gesprächs-, Verhaltens- und Gestalttherapie, der Neurolinguistischen Programmierung (NLP), der Ergotherapie und Kinesiologie (Brain Gym), sowie Methoden, die dem Schüler aus dem Schulunterricht bekannt sind.

Liegen bei Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen Lern- Leistungsstörungen oder Verhaltensauffälligkeiten vor, gibt es immer mehr als nur eine Ursache. Pädagogische, psychologische, soziale, emotionale und medizinische Einflüsse wirken zusammen und werden von uns in der Förderdiagnostik und dem nachfolgenden Training berücksichtigt. Ich integriere Elemente aus unterschiedlichen Fachrichtungen (Gesprächstherapie, Motivationspsychologie, Verhaltenstherapie) in meine Arbeit und setze wissenschaftlich anerkannte und bewährte Therapie- und Trainingsprogramme ein. Diese werden mit passenden Lernspielen, Bewegungs- oder Entspannungsübungen ergänzt. Mit meiner lösungsorientierten Haltung schaffe ich eine positive therapeutische Beziehung, gebe Zuversicht, Motivation und Selbstbewusstsein, wodurch die Persönlichkeit der Schüler/innen gestärkt werden kann.

Gründe für eine Lerntherapie

Lese- & Rechtschreibschwäche

Macht Ihr Kind zu viele Fehler beim Schreiben und liest ungerne?

Rechenschwäche

Hat Ihr Kind Schwierigkeiten beim Rechnen?

Konzentrations­schwäche

Hat Ihr Kind Schwierigkeiten fokussiert zu lernen?

Schulangst

Ihr Kind möchte nicht mehr zu Schule gehen?

Sprachproblemen

Ihr Kind muss eine neue Sprache lernen?

Mangelndes
Selbstbewusstsein

Ihr Kind traut sich nicht, sich am Unterricht zu beteiligen?

Lernförderung

Die Lernförderung ergänzt schulische Angebote. Entscheidend dabei ist, dass die Lernförderung geeignet, zusätzlich erforderlich und angemessen ist.
Das bedeutet, dass die unmittelbaren schulischen Angebote in jedem Fall Vorrang haben und nur dann, wenn diese im konkreten Fall nicht ausreichen, außerschulische Lernförderung in Betracht hinsichtlich des bestehenden Bedarfs und der Frage aus, dass keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen (vgl. Erlass des Nds. Kultusministeriums vom 18.05.2011, 23-81 629).


Die Lernförderung ist geeignet, wenn es möglich und erfolgversprechend ist, mit ihr bestehende Defizite zu kompensieren. Hierbei ist es wichtig, dass das Angebot geeignet sein muss, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziel zu erreichen.

Der Umfang und die Dauer der Lernförderung richten sich maßgeblich nach dem vom Lehrer / von der Lehrerein bestätigten individuellen Förderbedarf des Kindes und können daher nicht pauschal benannt werden.

Als geeignete Lernförderung kann im Einzelfall auch eine Hausaufgabenhilfe / Nachhilfe in Betracht kommen.

Bei was hilft eine Lerntherapie auch

Wortschatzerweiterung

Ihr Kind wird Freude beim Sprechen, Schreiben und Lernen haben.

Bessere Zukunft

Ihr Kind wird ein höheren Bildungsgrad erreichen

Eltern- & Kind- Beziehung

Sie werden weniger über Schule & Noten streiten.

Wer bezahlt Lerntherapie / Lernförderung?

Wenn ein/e Schüler/in an einer chronischen Lernstörung leidet und eine seelische Behinderung droht oder bereits eingetreten ist, kann eine Lerntherapie über das Jugendamt finanziert werden. Als Voraussetzung gelten, dass die Schule keine geeigneten Fördermaßnahmen zur Verfügung stellen kann und eine Behandlung der Lernstörung im Sinne der Behandlung einer Krankheit von der Krankenkasse abgelehnt wurde. 
Außerdem haben bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene einen Anspruch auf Leistungen, die folgende Sozialleitungen beziehen: Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe, Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergesetz (BKGG), Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Sind die Voraussetzungen für eine Finanzierung nach §35a SGB VIII nicht erfüllt, sind die Kosten von den Eltern privat zu finanzieren.
Sie vermuten, dass Ihr Kind eine Lernschwäche hat, dass die Konzentration, die Motivation oder das Selbstbewusstsein zu schwach ist?
Rufen Sie uns an unter 0151 2874 0421 oder senden Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.
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